Autokosten – Was über den Kaufpreis hinaus zu beachten ist
Beim Kauf eines Autos ist zu bedenken, dass neben dem Kaufpreis noch weitere Kosten auf den Fahrzeughalter zukommen. Dabei werden meist fixe – z.B. Stellplatzmiete, Gebühren für Haupt- und Abgasuntersuchungen – und variable – z.B. für Kraftstoffe oder Reparaturen – Kosten unterschieden. Das Thema Reparatur spielt hierbei eine besondere Rolle, da bei jedem Fahrzeug früher oder später Verschleißteile ausgetauscht werden müssen.
Typische Reparaturen
Zu den typischsten Verschleißteilen eines Autos, welche regelmäßig gewechselt werden müssen, zählen Zündkerzen, Reifen, Motorenöl, Stoßdämpfer, Wischerblätter, Leuchtmittel und Bremsbeläge. Die Kosten des Austauschs werden dabei oftmals unterschätzt. Darüber hinaus kann es jedoch auch zu Schäden am Auto durch einen Unfall oder ein Unwetter kommen. Diese unvorhersehbaren Ereignisse sind meist noch deutlich teurer als der Austausch von Verschleißteilen. Davor bieten jedoch Kfz-Versicherungen Schutz.
Kfz-Versicherungen
Es gibt zwei Arten der Versicherung, welche Schäden am Auto abdecken. Das sind die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Kaskoversicherung. Die Kfz-Haftpflicht greift bei einem Unfall und deckt die Schadensersatzansprüche, welche einem Dritten dabei entstehen, ab. Dies schließt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ein. Die Kaskoversicherung hingegen kommt für
Schäden am Fahrzeug des Versicherten auf, welche nicht durch einen Verkehrsunfall verursacht wurden. Dies schließt Schäden durch Einbruch, Wildunfälle, Brände, Naturgewalten u.ä. ein. Der genaue Versicherungsschutz ist jedoch von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich.
Fazit
Beim Kauf eines Autos sollten die gesamten anfallenden Autokosten, welche regelmäßig vom ADAC verglichen werden und sich auf mindestens 300 Euro monatlich belaufen – je nach Modell auch deutlich mehr – berücksichtigt werden. Ein Kfz Vergleich ist hierbei zu empfehlen. Um sich vor unvorhersehbaren Kosten durch Unfälle zu schützen, ist in jedem Fall eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen, wozu man ohnehin gesetzlich verpflichtet ist.